Femme qui se pose une question

Was sind die MyHealth@EU-Dienste?

Der Zugriff auf die medizinische Vorgeschichte eines Patienten trägt zu einer besseren medizinischen Versorgung bei und kann in einem medizinischen Notfall sogar entscheidend sein.

Aus diesem Grund führen die Länder der Europäischen Union „MyHealth@EU“ ein, grenzüberschreitende digitale Gesundheitsdienste, die es ermöglichen, die Gesundheitsdaten eines Patienten sicher an den Arzt in dem Land zu übermitteln, in dem der Patient behandelt wird.

Vorteile für Patienten und Ärzte

  • Die MyHealth@EU-Dienste verbessern die Patientenversorgung.
  • Sie erleichtern die Kontinuität einer sicheren und hochwertigen Versorgung über die europäischen Grenzen hinweg.
  • Die medizinischen Daten sind in der Sprache des Landes des behandelnden Arztes verfügbar, wodurch potenzielle Sprachbarrieren beseitigt werden.
Médecin qui discute avec patient

In Luxemburg verfügbare Dienste

 Patienten aus einem anderen europäischen Land

Ein Arzt in Luxemburg kann für einen Patienten aus einem anderen europäischen Land folgende Unterlagen erhalten:*

  • die Patientenkurzakte
  • die Laborergebnisse**
  • den Bericht zur medizinischen Bildgebung**
  • das Krankenhausentlassungsschreiben**
     
Wie kann man davon profitieren ?

Der Patient muss im Gesundheitssystem seines Heimatlandes seine Zustimmung gegeben haben. Der Arzt in Luxemburg informiert den Patienten über seine Rechte anhand der Patienteninformation (Patient Information Notice), die unter der Rubrik „Nützliche Links” unten verfügbar ist.

*Kroatien, Zypern, Estland, Spanien, Malta, Portugal und Tschechische Republik



 In Luxemburg versicherter Patient

Ein Arzt in einem anderen europäischen Land kann Folgendes erhalten: *

  • die Patientenkurzakte
  • die Laborergebnisse**
  • den Bericht zur medizinischen Bildgebung**
  • das Krankenhausentlassungsschreiben**
     
Wie kann man davon profitieren ?

Der Patient muss seine Einwilligung in seiner elektronischen Gesundheitsakte (Dossier de Soins Partagé - DSP) registriert haben. Der Gesundheitsfachmann im Ausland kann dann die Dokumente einsehen.

*Zypern, Estland, Spanien, Frankreich, Griechenland, Irland, Malta, Niederlanden, Portugal und Tschechische Republik
**funktionsfähig, aber noch nicht betriebsbereit mit einem anderen Mitgliedstaat

Künftige Dienste

Die Dienste von MyHealth@EU werden schrittweise in Europa eingeführt. Im Rahmen der Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (European Health Data Space – EHDS) werden sie ab 2029 in allen europäischen Ländern obligatorisch sein.

Dieses Projekt wird von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der HaDEA wider. Weder die Europäische Union noch die HaDEA können dafür verantwortlich gemacht werden.