Barrierefreiheit

Diese Seite stellt unsere Verpflichtungen zur digitalen Barrierefreiheit dar und definiert den Konformitätsgrad dieser Website mit den geltenden Vorschriften und Standards.

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit umfasst eine Reihe von Regeln und bewährten Praktiken, die funktionale, grafische, technische und redaktionelle Aspekte abdecken.

Die Einhaltung dieser Regeln und Praktiken stellt sicher, dass digitale Medien (Websites, mobile Apps, PDF-Dokumente usw.) für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.

Eine barrierefreie Website ermöglicht beispielsweise:

  • Die Anpassung der Darstellung über das Betriebssystem und/oder den Browser (Vergrößerung oder Verkleinerung der Schrift, Änderung der Schriftart, Farbänderungen, Stoppen von Animationen usw.).
  • Die Navigation mit Hilfstechnologien wie Screenreadern oder Braillezeilen.
  • Die Navigation ohne Maus, nur mit Tastatur, Schaltern oder über Touchscreen.
  • Das Konsumieren von Video- und Audioinhalten mit Untertiteln und/oder Transkriptionen.
  • Und mehr.

Verpflichtungen zur digitalen Barrierefreiheit

Die meldende Organisation „Agence eSanté G.I.E“ verpflichtet sich, ihre Website gemäß dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zugänglich zu machen.

Erklärung zur Nichtkonformität mit RAWEB

Diese vorläufige Erklärung gilt für die Website www.esante.lu.

Konformitätsstatus

Mangels eines Audits zur Bewertung der Konformität ist diese Website derzeit nicht konform mit der europäischen Norm EN 301 549 sowie dem Web Accessibility Evaluation Framework (RAWeb) v1, das diese Norm umsetzt.
Ein Konformitätsaudit ist mit der Firma Ideance für Januar 2026 geplant.
Diese Erklärung wird nach Erhalt der Auditergebnisse aktualisiert.

Umgesetzte Verbesserungen

Im Vorfeld des Audits und im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses wurden mehrere Änderungen vorgenommen:

Visuelle Inhalte

  • Relevante Textalternativen für alle Bilder hinzugefügt, um deren Verständnis durch Screenreader zu ermöglichen.
  • Vergrößerung der aktiven Punktgröße in Karussells, sodass sie nicht mehr ausschließlich über Farbe identifizierbar ist.

Anzeigeanpassung

  • Einführung eines „Kontrastversion“-Buttons zur Anpassung der Kontraste gemäß RGAA-Normen.

Tastaturnavigation

  • Vollständige Tastaturnavigation: Menü, Karussells, Popups usw.
  • Sichtbarer Fokus für jedes interaktive Element.
  • Logische Navigationsreihenfolge mit der „Tab“-Taste.
  • Steuerung des Karussells (Stopp und Start) über die Tastatur.

Seitenstruktur und Verständlichkeit

  • Hinzufügen von ARIA-Attributen für eine bessere Lesbarkeit durch Hilfstechnologien.
  • Hinzufügen des Lang-Tags auf jeder Seite entsprechend der gewählten Sprache, auch für Fremdwörter.
  • Hinzufügen von Rollen Attributen zur strukturierten Navigation.
  • Sprunglinks zum schnellen Zugriff auf den Hauptinhalt.

Formulare und Suche

  • Hinzufügen eines Labels zum Suchfeld und einer klaren Bezeichnung für den Startbutton.
  • Angabe der erwarteten Datentypen in den Feldern des Kontaktformulars.
  • Integration von FriendlyCaptcha, einer datenschutzfreundlichen und barrierefreien Captcha-Lösung, die Formulare ohne komplexe visuelle Tests absichert. Diese Lösung ist mit Hilfstechnologien kompatibel und erfordert keine aufdringliche Nutzerinteraktion.

Unverhältnismäßige Belastung

Die auf der Website verfügbaren Office-Dokumente (PDFs) entsprechen möglicherweise nicht der Norm EN 301 549 V2.1.2.
Wir bemühen uns jedoch, neue Dokumente, die seit dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, konform zu gestalten. Bei Bedarf kontaktieren Sie uns bitte, damit wir Ihnen die Informationen bereitstellen können.
Einige nach dem 23. September 2020 veröffentlichte Videos verfügen nicht über angepasste Transkriptionen. Wir bemühen uns, die in den Videos übermittelten Inhalte in den begleitenden Texten darzustellen.

Inhalte außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes vom 28. Mai 2019
  • Zum Download bereitgestellte Dokumente von Drittverwaltungen liegen außerhalb unserer Kontrolle.
  • Alle vor dem 23. September 2020 veröffentlichten Videos auf der Website.

Vorbereitung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21. Oktober 2025 erstellt.

Feedback und Kontakt

Für Anmerkungen oder Vorschläge kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular. Wir verpflichten uns, Ihnen spätestens innerhalb eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem nachhaltig und im Rahmen des Zumutbaren zu beheben, wird eine Online-Korrektur des Barrierefreiheitsmangels bevorzugt. Falls dies nicht möglich ist, werden Ihnen die gewünschten Informationen in einem barrierefreien Format bereitgestellt:

  • Schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail.
  • Mündlich in einem Gespräch oder telefonisch.

Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung

Bei einer unzufriedenstellenden Antwort können Sie sich auch an den Informations- und Presseamt wenden, die für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständige Stelle, über deren Online-Beschwerdeformular, oder an den Ombudsmann, den Vermittler des Großherzogtums Luxemburg.