Luxemburg gehört zu den europäischen Mitgliedstaaten, die die ersten grenzüberschreitenden elektronischen Gesundheitsdienste anbieten: den elektronischen grenzüberschreitenden Austausch einer Patientenkurzakte und einer elektronischen Verschreibung. Sie tragen zu einer sichereren Gesundheitsversorgung über die Grenzen hinweg bei. Nachfolgend erfahren Sie dazu mehr

Die Vorteile des grenzüberschreitenden Austauschs elektronischer Gesundheitsdaten  

Dank des Online-Dienstes „MyHealth@EU“ kann Ihre Patientenkurzakte, welche Ihre wesentlichen Gesundheitsinformationen enthält, an das medizinische Fachpersonal, das Sie während Ihres Auslandsaufenthalts betreut, weitergegeben werden. Dies ermöglicht es dem medizinischen Fachpersonal, die Behandlung bestmöglichst, Ihrem Gesundheitszustand entsprechend, anzupassen.

Außerdem können Sie ein Rezept, welches in dem Land erstellt wurde in dem Sie krankenversichert sind, auch in einer Apotheke in einem anderen europäischen Land einlösen, dank der elektronischen Übertragung digitaler Rezepte.

Da diese zwei Arten von Dokumenten sowohl in der Sprache des Reiselandes als auch in der Sprache des Wohnsitzlandes zur Verfügung gestellt werden, werden potenzielle Sprachbarrieren zwischen Ihnen und dem medizinischen Fachpersonal beseitigt.

Der Online-Dienst „MyHealth@EU“ trägt somit zu einer besseren Versorgung bei und erleichtert die Kontinuität einer sicheren und qualitativ hochwertigen Versorgung über die Grenzen hinweg.

Bis 2022 wird der Online-Dienst nach und nach in den folgenden 22 europäischen Ländern verfügbar sein: Finnland, Estland, Tschechische Republik, Luxemburg, Portugal, Kroatien, Malta, Zypern, Griechenland, Belgien, Schweden, Österreich, Italien, Ungarn, Irland, Polen, Deutschland, Frankreich, Spanien, Slowenien, Litauen und den Niederlanden.

Gesundheitsdienste, die von der Agence eSanté angeboten werden  

Seit Ende Juni 2019 ermöglicht die Agence eSanté den ersten Anwendungsfall eines grenzüberschreitenden Austauschs: die Möglichkeit für einen luxemburgischen Arzt, die Patientenkurzakte eines ausländischen Staatsbürgers zu erhalten, der von ihm behandelt werden muss.

Seit der Einführung dieses Dienstes kann ein Arzt die elektronische Übermittlung der Patientenkurzakte von Patienten aus der Tschechischen Republik, oder aus Malta beantragen und in naher Zukunft wird dies auch für Patienten portugiesischer Herkunft möglich sein.

Zwei weitere Anwendungsfälle werden demnächst einsatzbereit sein:

  • die Übermittlung der Patientenkurzakte eines luxemburgischen Versicherten an den Arzt, den er im Ausland konsultiert - dieser Dienst wird in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 zur Verfügung stehen;
  • der Versand eines - von einem luxemburgischen Arzt verschriebenen - elektronischen Rezepts an eine Apotheke in einem anderen europäischen Land: Dieser Dienst wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2021 einsatzbereit sein.
     
Wie können Sie diesen Service nutzen?

Bevor ein ausländischer Arzt auf Ihre Daten zugreifen kann:

  • müssen Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung zum grenzüberschreitenden elektronischen Austausch Ihrer Gesundheitsdaten gegeben haben. Wenn Sie in Luxemburg krankenversichert sind, können Sie Ihre Zustimmung dazu in Ihrer elektronischen Gesundheitsakte (Dossier de Soins Partagé - DSP) eintragen.
  • muss der Arzt Sie über Ihre Rechte informieren - er wird dies auf der Grundlage der ihm von seiner zuständigen nationalen Behörde zur Verfügung gestellten Patienteninformation (Patient Information Notice) tun.