FAQ - Elektronischer Impfpass (CVE)

ALLGEMEINE FRAGEN

CVE ist ein Impf-Informationssystem, mit dem die Impfungen, die Sie erhalten haben, erfasst werden können. Es steht allen in Luxemburg versicherten Personen zur Verfügung, unabhängig davon, ob sie ansässig sind oder nicht. Es ermöglicht Ihnen, jederzeit und überall auf Ihre Impfdaten zuzugreifen.

Über den CVE werden Sie auch über den nationalen Impfkalender und die Empfehlungen des CSMI (Conseil Supérieur des Maladies Infectieuses) informiert. Auf dieser Basis erhalten Sie Benachrichtigungen mit, auf Ihre Situation zugeschnittenen, Impfempfehlungen.

Alle Impfärzte (zunächst Kinderärzte, Allgemeinmediziner, Infektiologen und Gynäkologen), die Zugang zum CVE haben, können diesen erstellen.

Bei einer Impfung speichert der Arzt die Daten des Impfstoffs (Name, Seriennummer, Chargennummer, Haltbarkeitsdatum), indem er den Strichcode scannt. Der Arzt kann auch Ihre früheren Impfdaten aus Ihrer gelben Karte oder einem anderen Impfnachweis übernehmen.

Alle impfenden Ärzte, denen Sie Ihre Zustimmung geben, können darauf zugreifen.

Sie können auf Ihr CVE über Ihr eSanté-Konto zugreifen (das Konto, das Ihnen die Agence eSanté bei der Eröffnung Ihres DSPs zur Verfügung gestellt hat). Klicken Sie dazu bitte hier.

Wenn Sie Ihr Konto noch nicht aktiviert haben, klicken Sie hier, um die Aktivierungsprozedur durchzuführen.                

Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Helpdesk:

- per Telefon: (+352) 27 12 50 18 33

- per E-Mail: helpdesk@esante.lu

- nach Online-Terminvereinbarung über eHelpdesk, unseren virtuellen Schalter

Nein, die Abschaffung des gelben Impfausweises ist in einer ersten Phase nicht geplant.

Ja, selbstverständlich. Der Ausdruck Ihres CVE enthält die Namen der verabreichten Impfungen, die Daten der Verabreichung sowie Ihren Impfstatus gemäß den Empfehlungen des CSMI.

Es wird an einer Lösung gearbeitet, um die COVID-19-Impfdaten so schnell wie möglich in den CVE zu integrieren.

Sie erhalten Benachrichtigungen über die Fälligkeit der Auffrischimpfungen für Ihr/e Kind/er.

Ja, die in Ihrem CVE gespeicherten Daten können automatisch in Ihr DSP übertragen werden, wenn Sie dies wünschen.

Loggen Sie sich dazu in Ihren CVE ein, gehen Sie zur Rubrik " Mes consentements " und markieren Sie das Kästchen " Je consens à l’utilisation du DSP ".

Damit erlauben Sie, dass der CVE automatisch im PDF-Format an Ihr DSP gesendet wird. Jede Aktualisierung Ihres Impfpasses (neue Impfung, Änderung des Impfstatus) bewirkt, dass ein neues, aktualisiertes Dokument in Ihrem DSP hinterlegt wird.

ALLGEMEINE FRAGEN

Die allgemeinen Ziele des CVE sind :

  • Den Zugang zu Informationen über den Impfstatus erleichtern
  • Die Verwaltung des Impfprogramms zu vereinfachen
  • Verbesserung der Führung in Bezug auf die Impfstrategie

  • Impfhistorie leicht online zugänglich
  • Unterstützung der Impfstoffindikation, einschließlich des Auffrischungsplans
  • Rückverfolgbarkeit und Pharmakovigilanz von Impfstoffen (Impfdatum, Seriennummer, Impfstoffcharge, Verfallsdatum)
  • Einfachere Lagerverwaltung - reduzierter Verwaltungsaufwand

Der Zugang zur Applikation erfolgt über das eSanté-Portal. Die Suche nach einem CVE eines bestimmten Patienten, erfolgt über die Sozialvesicherungsnummer oder den Namen. Es ist geplant, den Zugriff auf den CVE in die Praxis-Software der medizinischen Fachkraft zu integrieren.

Der impfende Arzt erfasst die Daten während der Verabreichung des Impfstoffs, indem er den Strichcode (Datamatrix) des Impfstoffs einscannt. Die Daten des Impfstoffs (Name, Chargennummer, Seriennummer und Verfallsdatum) werden automatisch übernommen.

Der impfende Arzt hat die Möglichkeit, eine Impfhistorie aus Impfbescheinigungen und/oder dem gelben Impfausweis zu erstellen.

Die Agence eSanté stellt jedem impfenden Arzt kostenlos einen Barcode-Scanner zur Verfügung. Es gibt auch die Möglichkeit, ihn über eine Webcam (integriert oder extern) des Computers einzulesen.

 

Der CVE richtet sich an Personen, die in Luxemburg versichert sind oder dort Ihren Wohnsitz haben.

Derzeit wird mit MSVAC und CVE an einer Lösung gearbeitet, um die Daten der COVID-Impfung (nach Einwilligung des Patienten) abrufen zu können.

Nein, der gelbe Impfausweis bleibt bestehen, beide Systeme werden zunächst parallel laufen.

Ja, ein Ausdruck des CVE ist möglich.

Nein, das System sendet keine Benachrichtigung an den Arzt. Der Arzt kann jedoch auf den Impfstatus im CVE jedes Patienten zugreifen. Benachrichtigungen werden per SMS und/oder E-Mail nur an die Patienten gesendet.

Das Entscheidungshilfesystem enthält den nationalen Impfkalender und die Empfehlungen des CSMI (Conseil Supérieur des Maladies Infectieuses). Auf dieser Basis wird eine Entscheidungshilfe für die Impfung sowie die Nachholimpfung zur Verfügung gestellt.  

Es geht hier nicht darum, Zugang zu den Unterlagen der Nichtgeimpften zu haben. Die Gesundheitsdirektion wird Zugang zu aggregierten Daten über die Durchimpfungsrate für bestimmte Bevölkerungskategorien haben. So wird es zum Beispiel möglich sein, die Durchimpfungsrate einer bestimmten Altersgruppe zu einem bestimmten Zeitpunkt zu extrahieren.

Allerdings, für den speziellen Fall in dem das Gesundheitsamt eine Kontakterhebung durchführen muss (z. B. Kontakt zu einer Person, bei der Meningitis oder Masern diagnostiziert wurden) und die Impfinformationen für die Personen, die als Kontaktpersonen identifiziert werden, nicht verfügbar sind, können, nach Zustimmung, die Impfinformation dieser Personen überprüft werden, um ihren Impfstatus zu ermitteln.