Entwurf der großherzoglichen Verordnung zum DSP wurde vom Regierungsrat bestätigt

Agence eSanté

In seiner Sitzung vom 15. September 2017 hat der Regierungsrat seine Zustimmung zum Entwurf der großherzoglichen Verordnung, die die Modalitäten und Bedingungen für die Einführung der elektronischen Gesundheitsakte (DSP) spezifiziert, erteilt.

Entwurf der großherzoglichen Verordnung zum DSP wurde vom Regierungsrat bestätigt

Diese Validierung stellt einen bedeutenden Schritt auf dem Weg zur breiten Einführung des DSP dar, und wird somit zu einem Ende der DSP Pilotphase, die Mitte August 2015 für eine begrenzte Anzahl Patienten eingeführt wurde, führen. Diese Testphase hat es der Agence eSanté ermöglicht praktische Elemente für die Definierung der Modalitäten und Bedingungen der Einführung des DSP, die in den Bestimmungen der großherzoglichen Verordnung festgehalten wurden, einzubringen. In Ihrer Mitteilung hat die Regierung präzisiert, dass „die Suche nach dem Gleichgewicht zwischen der Umsetzung von hohen Sicherheitsmaßnahmen, der Vertraulichkeit und dem Selbstbestimmungsrecht der Patienten im Mittelpunkt des jetzigen Entwurfes der großherzoglichen Verordnung steht“.

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